Rainer Schorr sieht geplante Baurechtskategorie „Urbanes Gebiet“ als Chance für Büroflächen

Win-win-Situation für Immobilienentwickler, -besitzer und Mieter

Die neue Kategorie „Urbane Gebiete“, die eine flexible Mischung von Wohn- und Gewerbeflächen in einem Quartier vorsieht, bietet viele Vorteile für Projektentwickler, Immobilienbesitzer und die zukünftigen Bewohner der neuen Viertel. Rainer Schorr sieht vor allem großes Potenzial für Büroflächen, denn diese Gebiete dürften aufgrund der kurzen Wege zu besonders beliebten Arbeitsplätzen werden. In Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels ist es für Arbeitgeber besonders wichtig, qualifizierten Bewerbern attraktiv zu erscheinen. Zudem kann man in diesen Mischvierteln neue Flächen erschließen, um den weiterhin steigenden Bedarf an Büroflächen in den Top-Städten, in denen Baugrund rar und teuer ist, zu decken. Bevor diese Chancen genutzt werden können, muss die neue Baurechtskategorie jedoch entsprechend flexibel gestaltet sein.

Novellierung des Baugesetzbuches notwendig

Um diese neue Baurechtskategorie nutzbar zu machen, muss das Baugesetzbuch novelliert werden. Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat diesbezüglich bereits einen Entwurf vorgelegt. Das Baugesetzbuch (BauGB) stammt aus dem Jahr 1960 und ist in seiner heute gültigen Fassung das wichtigste Gesetz im deutschen Bauplanungsrecht. Nicht nur Rainer Schorr hält eine Novellierung für notwendig. Es gilt unter vielen Experten als veraltet und vor allem zu unflexibel. Eine strikte Trennung von Wohn- und Gewerbegebieten, wie sie das BauGB noch vorsieht, ist in der Gegenwart nicht mehr zeitgemäß. Denn gerade die Mischung an Gewerbe, Gastronomie, Kultur und Wohnen, die ein „Urbanes Gebiet“ nach den neuen Ideen bieten würde, ist in den großen Städten sehr beliebt und begehrt.

Rainer Schorr hält flexible Lösung für wichtig

Vor allem in möglichen Lockerungen bei den Lärmschutzvorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sieht der Investor ein großes Potenzial. Denn die begehrte „Stadt der kurzen Wege“, also die Mischung von Arbeiten und Wohnen, kann nur durch eine flexible Änderung des BauGB erreicht werden. Für Mieter, Investoren, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wäre es eine Win-win-Situation. Denn Baulücken zum Beispiel an Hauptstraßen oder in der Nähe von Gewerbebetrieben könnten unkompliziert geschlossen werden. Kurze Wege für Arbeitnehmer würden geschaffen, Wohnflächen und die Attraktivität innerstädtischer Büroflächen gesteigert. Rainer Schorr rät deshalb, die Chance zur Veränderung richtig zu nutzen.